Regelungsansätze zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor Lichtverschmutzung
Projektsteckbrief
Laufzeit

Die Umweltauswirkungen von Licht werden zukünftig im Naturschutzrecht berücksichtigt. © Benedikt Huggins
Die Erhellung der Nacht durch künstliches Licht ist ein zunehmender Umweltstressor, dessen Bedeutung im Rahmen des Insektenschutzgesetzes, einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, gesetzliche Anerkennung gefunden hat. Seit 2021 haben die gesetzgebenden Organe eine neue Vorschrift, § 41a BNatSchG, beschlossen, die Anforderungen an künstliche Außenbeleuchtungen stellt. Die Vorschrift tritt aber erst dann in Kraft, wenn eine konkretisierende Rechtsverordnung erlassen wurde, die für die jeweiligen Außenbeleuchtungsanlagen spezifische Emissionsgrenzwerte und technische sowie konstruktive Vorgaben enthält. Um diese Rechtsverordnung zu erarbeiten, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter der Projektbegleitung des Bundesamts für Naturschutz das IGB beauftragt, Regelungsvorschläge für diese Rechtsverordnung zu erarbeiten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, fachlich fundierte Grenzwerte und Anforderungen zu ermitteln und somit den Schutzbedarf für den allgemeinen Artenschutz zu bestimmen. Aufbauend darauf sollen mögliche rechtliche Instrumente und konkrete Regelungsvorschläge unterbreitet werden. Durch den interdisziplinären Zugriff, der ökologische, verwaltungswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Perspektiven miteinbezieht, sollen einheitliche rechtlich verbindliche Vorgaben entwickelt werden - ein Steuerungsvorhaben, das auch international bislang noch nicht erprobt worden ist.
Auftraggeberin ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das BfN ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Es berät das BMUV in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und ist zuständige Meeresnaturschutzbehörde für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone, Vollzugsbehörde für das Nagoya-Protokoll sowie Ge-nehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.