Die Tötung selbst einzelner Individuen kann artenschutzrechtlich relevant sein, so auch der Verlust von Fischen an Wasserkraftanlagen. Ziel des Projektes war es, den Mortalitäts-Gefährdungs-Index als einheitlichen Bewertungsansatz für das artenschutzrechtlich relevante Tötungsrisiko auch für die Gruppe der Fische und Neunaugen zu erstellen.