Künstliches Licht in der Nacht ist eine stark wachsende und allgegenwärtige Umweltbeeinträchtigung. Seine Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Ökosysteme sind inzwischen wissenschaftlich umfassend dokumentiert. Das hat den Gesetzgeber veranlasst, eine zusätzliche Schutzvorschrift in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufzunehmen. Das IGB hat eine belastbare naturwissenschaftliche und rechtliche Grundlage für die Umsetzung des § 41a BNatSchG geschaffen, der den Schutz von Tieren und Pflanzen vor den nachteiligen Auswirkungen künstlicher Beleuchtung regeln soll.